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Geförderter Badumbau


Die Kosten für Hilfsmittel im Bad brauchen nicht ausschließlich aus dem eigenen Geldbeutel bezahlt werden. Die Krankenkasse bzw. die Pflegeversicherung übernimmt die Beschaffung der Hilfsmittel weitgehend und die Pflegeversicherung gibt zusätzlich für den Umbau des Bades bis zu 2.500 Euro!

foerderungHilfsmittel (Stützgriffe, Badewannenlifter, Duschklappsitze etc.) können vom Arzt auf Rezept verschrieben werden. Deshalb sollte man seinen Hausarzt aufsuchen und diesem seine Probleme im Bad bei der täglichen Hygiene schildern und gemeinsam ein geeignetes Hilfsmittel auswählen. Auch der Sanitärfachhandwerker kann bei der Auswahl des richtigen Hilfsmittel unterstützend beraten.

Für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, hierzu zählt auch der Badumbau, gibt die Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro.

Voraussetzung ist jedoch die Einstufung in eine der drei Pflegestufen (Pflegestufe 1, erheblich Pflegebedürftig, Pflegestufe 2 Schwerpflegebedürftig, Pflegestufe 3 Schwerstpflegebedürftig).

Die Einstufung in die Pflegestufen nimmt der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) auf Antrag vor.

Die Antragstellung ist formlos und kann bei der Pflegeversicherung (Sitz der Pflegeversicherung ist die zuständige Krankenkasse) durchgeführt werden.

 
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