| Tankschutz: Rechtliche Grundlagen und Betreiberpflichten |
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Oberirdische Anlagen müssen doppelwandig (Kunstoffinnenhülle) oder mit einem Auffangraum, mit entsprechendem Auffangvolumen aufgestellt werden. Dieser Auffangraum muss dicht und beständig gegenüber Heizöl sein (Mit dreilagigem Schutzanstrich oder dicht verschweißten Kunststoffbahnen errichtet werden. Die Eignung von Anstrich und Auskleidung ist nachzuweisen). Tabelle: BetreiberpflichtenDie nachfolgende Tabelle ist vom Bayerische Landesamt für Umwelt aufgestellt worden und können in anderen Bundesländer abweichen. Die Angaben in der Tabelle gelten für die oberirdische Lagerung von Heizöl. Bei unterirdischen Anlagen und Anlagenteilen besteht generell Anzeige- und Prüfpflicht. WHG: Wasserhaushaltsgesetz · WSG: Wasserschutzgebiet
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