Startseite Leistungen Regenerativ/Umwelttechnik Tankschutz Tankschutz: Rechtliche Grundlagen und Betreiberpflichten
Tankschutz: Rechtliche Grundlagen und Betreiberpflichten


Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – Bayern und dem
Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

hammerEine Heizölverbraucheranlage besteht rechtlich aus:

  • Anlage zum Abfüllen von Heizöl
  • Anlage zum Lagern von Heizöl
  • Feuerungsanlage

Oberirdische Anlagen müssen doppelwandig (Kunstoffinnenhülle) oder mit einem Auffangraum, mit entsprechendem Auffangvolumen aufgestellt werden. Dieser Auffangraum muss dicht und beständig gegenüber Heizöl sein (Mit dreilagigem Schutzanstrich oder dicht verschweißten Kunststoffbahnen errichtet werden. Die Eignung von Anstrich und Auskleidung ist nachzuweisen).

Tabelle: Betreiberpflichten

Die nachfolgende Tabelle ist vom Bayerische Landesamt für Umwelt aufgestellt worden und können in anderen Bundesländer abweichen. Die Angaben in der Tabelle gelten für die oberirdische Lagerung von Heizöl. Bei unterirdischen Anlagen und Anlagenteilen besteht generell Anzeige- und Prüfpflicht.

betreiberpflichten

WHG: Wasserhaushaltsgesetz   ·   WSG: Wasserschutzgebiet
ÜG: Überschwemmungsgebiet · KVB: Kreisverwaltungsbehörde · GS: Gefährdungsstufe

 
isslogo.png

Eine kleine Auswahl aus unserem Onlineshop:

€51.50

€15.49

€19.95

€1 086.47
€651.88
Sie sparen: 40.00%

Kundenbereich Anmeldung

Als registrierter Nutzer haben Sie Zugriff auf den Download-bereich unserer Webseite.